Jugendgerichtshilfe
Ambulante Hilfen nach Weisung §10 JGG
Orientierung für straffällige Jugendliche
Jugendhilfe nach §10 JGG Betreuungsweisung
Unsere Betreuungsangebote umfassen ein breites Spektrum von sozialpädagogisch und psychologisch orientierten Ansätzen, die dazu beitragen, zusammen mit dem Jugendlichen, die eigene Lebenssituation positiv zu verändern und eigenen Kompetenzen zur Auseinandersetzung mit Konflikten und Problemen zu verbessern.
Ziele der Betreuungsweisung
- 1Entwickeln
Entwickeln von proaktiven Kompetenzen zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Konflikt- und Problempotenziel. - 2Unterstützen
Unterstützung in der Entwicklung von Strukturen im Lebensalltag ( z.B. Umgang mit Behörden, Schuldenregulierung, lebenspraktische - 3Training
Kompetenztraining und sozial-kognitives Training( Fähigkeiten entwickeln um z.B. eigene Konfliktsituationen besser einzuschätzen , den Umgang mit anderen verbessern)
Projektarbeit für straffällige Jugendliche
Aggressionsminimierendes Training nach §10 JGG Betreuungsweisung
Die Maßnahme ist insbesondere geeignet für Jugendliche und junge Erwachsene , nach dem Jugendgerichtsgesetz und auf richterliche Weisung nach §10 JGG . Die Maßnahme unterstützt bei der Überwindung von Entwicklungs- und Verhaltensproblemen. Die Förderung des sozialen Lernens steht im Focus des Projektes.Sie basiert auf einem funktionalen Präsenzkonzept, auf fallbezogenen Lösungs- und Bearbeitungsansätzen mit klarer, handlungsorientierter und lebenspraktischer Zielsetzung.
Ziele des Projektes Anti Aggression
- 1Sozialkompetenzen entwickeln
Eigene Ressourcen und Stärken erkennen und entwickeln. Erfolgreiche Alltagsstrukturen aufbauen. Stressbewältigung durch Grenzerfahrung lernen. - 2Akzeptanz
Regeln, Normen und Werte in der Gesellschaft erkennen und akzeptieren. Miteinander statt gegeneinander trainieren. - 3Handlungskompetenz
Gewaltfreie und straffreie Handlungskompetenzen fördern.