Familienhilfe nach §27/31 SGBVIII Ein sozialpädagogisches Angebot in dem die Familie als Ganzes im Mittelpunkt der ambulanten Hilfe steht. Hierbei steht die Förderung der Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen für die Familie im Focus. Die sozialpädagogische Familienhilfe orientiert sich beispielsweise an die Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungskompetenzen und die Stärkung der Ressourcen in der Familie.Das IPD- Institut bietet Beratung und Hilfestellung zur Stärkung von Lösungen von Betroffenen.
Ziele in der Familienhilfe sind unter anderem; Anstreben einer Selbststärkung im Familiensystem entwickeln von integrativen Handlungskonzepten ( bspw. angemessener Umgang mit Krisen und Konflikten,Verbesserung der Kommunikationsstruktur, Verbesserung der Alltagssituationen zwischen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen) Unterstützung als Hilfe zur Selbsthilfe Förderung der Kinder und Jugendlichen durch Vermittlung mit Schulen, Institutionen und Organisation von Zusatzhilfen Unterstützung in der Bewältigung der Lebenspraxis Mobilisierung von Rechtsansprüchen Vermittlung zwischen Familie und Behörden, Schulen, Ärzten und anderen Institutionen
Sozialpädagogische Einzelfallhilfe §27/30 SGBVIII Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe zielt darauf ab, Kindern und Jugendlichen ein zumeist längerfristig angelegtes Beratungs- und Unterstützungsangebot bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes zu unterstützen.Dieses Angebot gilt hauptsächlich für ältere Kinder und Jugendliche.
Ziele in der Erziehungsbeistandschaft für junge Menschen sind unter anderem;
arbeitswelt- schul- und familienbezogene Jugendarbeit
Jugendberatung
Bewältigung von Entwicklung- und Aggressionsproblemen Beratung und Hilfestellung bei Delinquenz- und Drogenproblemlagen
Einbeziehung des sozialen Umfeldes
Einbeziehung des eigenen Familiensystems
Wiederherstellung tragfähiger Familienbeziehungen
Elternarbeit Förderung der Verselbstständigung
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGBIII
Intensive offene, ambulante Einzelbetreuung für Jugendliche, die einer intensive Unterstützung in Form einer ambulanten Hilfe bedürfen. Sie ist an den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen angepasst. Sie gibt Chancen zur sozialen Integration und zum Erreichen einer eigenverantwortlichen Lebensführung.
Ziele in der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreung sind unter anderem:
Hilfestellung für persönliche Probleme und Anliegen
Beschaffung und/ oder Erhaltung einer geeigneten Wohnmöglchkeit
Regelung und Hilfestellung zu einer schulischen oder beruflichen Ausbildung
Regelung und Hilfestellung bei der Verwaltung der Finanzen und anderen finanziellen Fragen
Gestaltung der Freizeit unter Berücksichtigung der Resilienzfaktoren
Hilfe für junge Volljährige §41 SGB VIII Eine Hilfe für junge Volljährige für eine positive Persönlichkeitsentwicklung und Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Sie ist auf die individuellen Situation des Jugendlichen zugeschnitten. Sie richtet sich an Junge Menschen bei denen bspw. die Eingliederung in die Arbeitswelt aufgrund schulischer, beruflicher oder sonstiger Abbrüche nicht erreicht werden können oder gefährdet erscheint. Wenn sie sich in problembelastenen Lebenslagen (Obdachlosigkeit, Suchtkrankheiten) befinden.
Ziele für junge Volljährige sind unter anderem;
pädagogische Beratung und Begleitung
Unterstützung bei der Suche nach geeignetem Wohnraum
Unterstützung bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
Hilfe und Beratung be Finanzen und notwendigen Behördengängen
Intensive Hilfe bei Verselbstständigung
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