Familienhilfe nach §27/31 SGBVIII

Ein sozialpädagogisches Angebot in dem die Familie als Ganzes im Mittelpunkt der ambulanten Hilfe steht. Hierbei steht die Förderung der Entwicklung des Kindes bzw. Jugendlichen für die Familie im Focus. Die sozialpädagogische Familienhilfe orientiert sich beispielsweise an die Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungskompetenzen  und die Stärkung der Ressourcen in der Familie.Das IPD- Institut bietet Beratung und Hilfestellung zur Stärkung von Lösungen von Betroffenen.

 


 

Ziele in der Familienhilfe sind unter anderem;

Anstreben einer Selbststärkung im Familiensystem

entwickeln von integrativen Handlungskonzepten ( bspw. angemessener Umgang mit Krisen und Konflikten,Verbesserung der Kommunikationsstruktur, Verbesserung der Alltagssituationen zwischen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen)

Unterstützung als Hilfe zur Selbsthilfe

Förderung der Kinder und Jugendlichen  durch Vermittlung mit Schulen, Institutionen und Organisation von Zusatzhilfen

Unterstützung in der Bewältigung der Lebenspraxis

Mobilisierung von Rechtsansprüchen

Vermittlung zwischen Familie und Behörden, Schulen, Ärzten und anderen Institutionen

 


 

Sozialpädagogische Einzelfallhilfe §27/30 SGBVIII

Die sozialpädagogische Einzelfallhilfe zielt darauf ab, Kindern und Jugendlichen ein zumeist längerfristig angelegtes Beratungs- und Unterstützungsangebot bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen und unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes zu unterstützen.Dieses Angebot gilt hauptsächlich für ältere Kinder und Jugendliche.



Ziele in der Erziehungsbeistandschaft für junge Menschen sind unter anderem;

arbeitswelt- schul- und familienbezogene Jugendarbeit

Jugendberatung

Bewältigung von Entwicklung- und Aggressionsproblemen

Beratung und Hilfestellung bei Delinquenz- und Drogenproblemlagen

Einbeziehung des sozialen Umfeldes

Einbeziehung des eigenen Familiensystems

Wiederherstellung tragfähiger Familienbeziehungen

Elternarbeit

Förderung der Verselbstständigung

 

 


 

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGBIII

 

Intensive offene, ambulante Einzelbetreuung für Jugendliche, die einer intensive Unterstützung in Form einer ambulanten Hilfe bedürfen. Sie ist an den individuellen Bedürfnissen der Jugendlichen angepasst. Sie gibt Chancen zur sozialen Integration und zum Erreichen einer eigenverantwortlichen Lebensführung.

 

Ziele in der Intensiven sozialpädagogischen  Einzelbetreung sind unter anderem:

 

Hilfestellung für persönliche Probleme und Anliegen

 

Beschaffung und/ oder Erhaltung einer geeigneten Wohnmöglchkeit

 

Regelung und Hilfestellung zu einer schulischen oder beruflichen Ausbildung

 

Regelung und Hilfestellung bei der Verwaltung der Finanzen und anderen finanziellen Fragen

 

Gestaltung der Freizeit unter Berücksichtigung der Resilienzfaktoren

 


 

 

Hilfe für junge Volljährige §41 SGB VIII

Eine Hilfe für junge Volljährige für eine positive Persönlichkeitsentwicklung und Hinführung zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung. Sie ist auf die individuellen Situation des Jugendlichen zugeschnitten. Sie richtet sich an Junge Menschen bei denen bspw. die Eingliederung in die Arbeitswelt aufgrund schulischer, beruflicher oder sonstiger Abbrüche nicht erreicht werden können oder gefährdet erscheint. Wenn sie sich in problembelastenen Lebenslagen (Obdachlosigkeit, Suchtkrankheiten) befinden.

 

Ziele für junge Volljährige sind unter anderem;

 

pädagogische Beratung und Begleitung

 

Unterstützung bei der Suche nach geeignetem Wohnraum

 

Unterstützung bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses

 

Hilfe und Beratung be Finanzen und notwendigen Behördengängen

 

Intensive Hilfe bei Verselbstständigung

 

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